Durch die öffentliche Bestellung ist der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur (ÖbVI) befugt hoheitliche Vermessungen
durchzuführen. Sie werden umgangssprachlich auch Kataster- oder Liegenschaftsvermessungen genannt und stehen immer in Bezug zu Flurstücksgrenzen. Bei hoheitlichen Vermessungen sind wir an die Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg gebunden.
Wir beraten Sie gern zu den folgenden Vermessungsleistungen aber auch zu allen anderen Angelegenheiten ihres Grundstückes betreffend.
Zu den hoheitlichen Vermessungen gehören:
Grenzvermessung
Bei der sogenannten Grenzfeststellung werden die rechtmäßigen Flurstücksgrenzen mit Hilfe des amtlichen Katasternachweises (Vermessungsrisse, Flurkarten, Koordinaten, etc.) in geometrisch richtiger Lage in der Örtlichkeit widerhergestellt oder sie werden erstmalig ermittelt wenn der Nachweis nicht ausreichend, fehlerhaft oder widersprüchlich ist.
Für jede festgestellte Grenze können wir Ihnen ein Grenzzeugnis ausstellen. Dabei wird eine verbindliche Aussage zur Lage der Grenze ihres Grundstückes mit den dazugehörigen Grenzzeichen und der grenznahen Bebauungen getroffen, dokumentiert und von uns amtlich bestätigt. An Grenzpunkten, an denen keine Abmarkungen vorhanden sind, machen wir die Lage der Grenze mit Tagesmarken (Holzpfähle) sichtbar. Somit können sie z.B. ihre Garage oder ihren Zaun lagerichtig an die Grundstücksgrenze bauen.
Soll ihre Grenze wieder dauerhaft sichtbar gemacht werden, so bedarf es einer Abmarkung. Die entsprechenden Grenzpunkte werden z.B. durch Granit- oder Betongrenzsteine abgemarkt. Da ein Grenzpunkt immer mindestens zwei Flurstücke trennt, können sie ihren Nachbarn bei dieser Vermessung mitwirken lassen.
Teilungsvermessung
Bei einer Teilungsvermessung werden aus einem bestehenden Flurstück zwei oder mehrere neue Flurstücke gebildet. Das Flurstück wird katastertechnisch zerlegt und die entsprechenden Grenzpunkte werden gleichzeitig abgemarkt (Grenzsteine). Danach kann ein Grundstücksteil im Grundbuch abgeschrieben werden und dort als eigenes Grundstück eingetragen werden. Dies ist notwendig, um z.B. eine Teilfläche ihres Grundstückes verkaufen oder für eine Hypothek, Grundschuld, etc. belasten zu können.
Sollen infolge einer neu entstandenen Straßen-, Schienen- oder Gewässertrasse viele Flurstücke geteilt werden, führen wir eine sogenannte Straßenschlussvermessung durch.
Amtlicher Lageplan
Der Amtliche Lageplan bildet die Grundlage für die rechtssichere Beurteilung der Zulässigkeit eines Bauvorhabens. Er muss daher nach der Brandenburgischen Bauvorlagenverordnung in der Regel bei der Bauaufsichtsbehörde eingereicht werden (Lageplan zum Bauantrag).
Im Amtlichen Lageplan werden z.B. Katasterangaben zu Grenzen und Eigentümern, sämtliche Topografie (Gebäude, Straßen, Wege, Bewuchs, etc.), Versorgungsleitungen und Festsetzungen eines Bebauungsplanes dargestellt. Wir arbeiten dabei eng mit den Projektanten zusammen und tragen geplante Bauwerke sowie Abstandsflächen zur Beurteilung des Bauvorhabens ein. Der Amtliche Lageplan dient auch als Planungsgrundlage für Bebauungspläne nach dem Baugesetzbuch.
Gebäudeeinmessung
Bauwerke unterliegen nach dem Brandenburgischen Vermessungsgesetz der Gebäudeeinmessungspflicht. In Verbindung mit der Durchführung des Grundflächen- und Höhennachweises (siehe Ingenieurvermessung) messen wir ihr neu errichtetes Gebäude oder ihren Anbau ein. Auch für ältere Gebäude sind Gebäudeeinmessungen möglich.
Ingenieurvermessung
Neben der hoheitlichen Vermessung ist der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur (ÖbVI) selbstverständlich auch im gesamten Bereich der Ingenieurvermessung tätig. Wir begleiten ihr Bauvorhaben von der Planungsphase und Erstellung erster Bestandspläne bis hin zu Absteckungsarbeiten und Kontrollmessungen.
Zu den Ingenieurvermessungen gehören:
Lage- und Höhenplan
Zur Planung von Neu- und Umbauten sowie zur Dokumentation der aktuellen Topografie vor oder nach einer Baumaßnahme (Gebäude, Straßen, Wege, Bewuchs, etc.) erstellen wir ihnen gern einen aktuellen Bestandsplan. Mit Hilfe einer Entwurfsvermessung werden z.B. Straßenausbauten geplant.
Gebäudeabsteckung
Zur ungefähren lagemäßigen Einordnung (+/- 5 cm) ihres neu zu errichtenden Gebäudes auf ihrem Grundstück oder für den Baugrubenaushub bieten wir ihnen eine Grobabsteckung an. Die Punkte werden mit Holzpfählen oder Eisenrohren kenntlich gemacht. Auch der grobe Höhenbezug kann bereits hergestellt werden.
Soll das Bauwerk, seine Hauptachsen oder Sonderbauteile sowohl in Lage als auch Höhe präzise abgesteckt werden, benötigen sie eine Feinabsteckung. Die entsprechenden Bauwerkspunkte werden zumeist auf einem zu errichtenden Schnurgerüst angebracht
Grundflächen- und Höhennachweis
Die Überprüfung des Bauvorhabens nach Lage und Höhe wird während der Bauphase nach Brandenburgischer Bauordnung von der Bauaufsichtsbehörde gefordert. Wir erstellen ihnen eine Einmessbescheinigung - den Grundflächen- und Höhennachweis - als Dokument für die Einhaltung der geplanten Grundflächen und Höhen ihres neu errichteten Gebäudes.
Trassierung/ Absteckung
Die Ausführungsplanung langgestreckter, linienförmiger Bauwerke, wie Wege oder Straßen, wird hierbei in die Örtlichkeit übertragen.
Leitungs- und Kanalkataster
Aufmessung und Dokumentation von Versorgungsmedien, wie Kabeltrassen, Gas-, Wasser oder Abwasserleitungen.