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| Die öffentliche Bestellung des Vermessungsingenieurs garantiert freiberufliche Dienstleistung bei staatlicher Aufsicht. Die ÖbVI sind demgemäß an die staatliche Kostenordnung und bezüglich ihrer privatrechtlich- ingenieurtechnischen Betätigungen an die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) gebunden; dies soll im Interesse des Verbrauchers einen qualitätsfördernden Leistungswettbewerb statt eines ruinösen Preiskampfes gewährleisten. | |
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| Kostenordnung für hoheitliche Vermessungsarbeiten: | Vermessungsgebühren-
und Kostenordnung (VermGebKO) vom 22.07.1999 |
| Kostenordnung für privatrechtliche ingenieurtechnische Vermessungsarbeiten: | Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in der letzten Fassung vom 14.11.2001 |
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| Da die
Kosten für ingenieurtechnische Vermessungsleistungen von vielen unterschiedlichen
Faktoren abhängig sind, die bereits bei der Antragstellung beachtet
werden müssen, möchten wir Sie bitten, sich bereits im Vorfeld
mit uns in Verbindung zu setzen, damit wir gemeinsam die für Sie kostengünstigste
Variante erarbeiten können. |
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