Die öffentliche Bestellung des Vermessungsingenieurs garantiert freiberufliche Dienstleistung bei staatlicher Aufsicht. Die ÖbVI sind demgemäß an die staatliche Kostenordnung und bezüglich ihrer privatrechtlich- ingenieurtechnischen Betätigungen an die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) gebunden; dies soll im Interesse des Verbrauchers einen qualitätsfördernden Leistungswettbewerb statt eines ruinösen Preiskampfes gewährleisten.

Kostenordnung für hoheitliche Vermessungsarbeiten: Vermessungsgebühren- und Kostenordnung (VermGebKO)
vom 22.07.1999
Kostenordnung für privatrechtliche ingenieurtechnische Vermessungsarbeiten: Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in der letzten Fassung vom 14.11.2001

Da die Kosten für ingenieurtechnische Vermessungsleistungen von vielen unterschiedlichen Faktoren abhängig sind, die bereits bei der Antragstellung beachtet werden müssen, möchten wir Sie bitten, sich bereits im Vorfeld mit uns in Verbindung zu setzen, damit wir gemeinsam die für Sie kostengünstigste Variante erarbeiten können.