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| Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur (ÖbVI) ist beliehener Freiberufler, dem der Staat hoheitliche Aufgaben übertragen hat. Er arbeitet privatrechtlich und handelt gleichzeitig auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts wie eine Behörde. Der ÖbVI ist per Gesetz berechtigt, Liegenschafts-vermessungen auszuführen, Grenzfeststellungen und Abmarkungen vorzunehmen und Tatbestände, die durch vermessungstechnische Ermittlungen am Grund und Boden festgestellt werden, mit öffentlichem Glauben zu beurkunden. |
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Das Hauptbetätigungsfeld eines Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs befindet sich auf dem Gebiet der hoheitlichen Messung. Es werden Liegenschaftsvermessungen (Grenz-, Teilungs-, Gebäude-vermessung) zur Fortführung des Liegenschaftskatasters und als Eintragungsgrundlage in das Grundbuch durchgeführt. Weiterhin ist der ÖbVI bei der öffentlich-rechtlichen Vorbereitung und Begleitung von Bauvorhaben eingebunden. Er erstellt den amtlichen Lageplan als Teil der Bauvorlage und führt die Absteckung, Baukontrollmessung und Gebäudeeinmessung durch. |
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Ebenso wirkt der Öffentlich bestellte Vermessungs-ingenieur auch in allen anderen Bereichen des Vermessungswesens, wie auf dem Gebiet der Ingenieurvermessung mit. Er ist fest bei der Planung und Betreuung von Bauvorhaben eingebunden. Sein Arbeitsspektrum umfasst Aufgaben wie die Erstellung von Planungsgrund-lagen, die Übertragung (Absteckung) der Planung in die Örtlichkeit, die Bauwerksüberwachung bis hin zur Bestandsdokumentation. |